Es ist etwas faul in unserem Staate
Einleitung
„Unser Staat und unsere
Gesellschaft wandeln sich im Zeichen von Globalisierung und (vor allem europäischer)
Supranationalisierung in massivem, ja zum Teil noch längst nicht voll
absehbarem Maße. Mehr Freiheit, mehr internationale Offenheit, mehr
internationaler Wettbewerb und mehr kulturelle Weltläufigkeit bestimmen
zunehmend unser Dasein. Aber wiederum sind es nicht nur diese großen freiheitlichen Öffnungen
und Chancen, die unser Leben mehr und mehr bestimmen. Neben alledem stehen auch
schwierige und kritische Entwicklungen— angefangen von den Problemen einer in den
Augen mancher nicht mehr zu bewältigenden Migration bis hin zu den ganz persönlichen
Fragen wie Problemen von Verunsicherung und Angst vor Identitätsverlust.
Wiederum: auch die Probleme der Migration dürfen
nicht allein unter sicherheitspolitischen Aspekten gesehen und diskutiert
werden. Selbst wenn sich im Zuge gerade nicht hinlänglich gesteuerter Migration
Sicherheitsprobleme verstärken. Auch die Thematik der Migration muss in einem
innenpolitischen Gesamtansatz aufgenommen, diskutiert und gesteuert werden;
auch dies ist heute eine zentrale Frage und Aufgabe verantwortlicher
Innenpolitik. Die Globalisierung begründet keine neue Identitäten stiftende ,,Weltgesellschaft”.
Es verbleibt unverändert bei den nationalen Identitäten, selbst wenn diese in
staatsrechtlicher Hinsicht an Bedeutung verlieren. Eigenstaatliches Denken und
nationale Souveränitätsvorbehalte treten naturgemäß mehr und mehr in den
Hintergrund. Nationale Identitäten vor allem im kulturellen Bereich bestehen
jedoch fort und werden von den Bürgern mit Recht als zentral zu bewahrende Güter
wie Selbstverständnisse reklamiert. Auch dies fordert aber wiederum eine Innenpolitik,
die sich auch dieser Sorgen der Bürger in verantwortlicher Weise annimmt und wiederum
ebenso zukunftsweisende wie zukunftssichernde Wege weist. Die maßgebenden
Stichworte hierzu heißen aus meiner Sicht: Mehr Subsidiarität, vor allem im europäischen
Bereich; mehr Pflege von kulturell-nationaler wie kulturell-regionaler
Besonderheit und ebenso Pflege eigener kultureller Identität wie Toleranz gegenüber
fremder Identität.Erhaltung und Pflege eigener, vor
allem geschichtlich—kulturell gewachsener Identität ist vor allem die Aufgabe
subsidiaritätsgerechter kleinerer Einheiten, die den Menschen auch und gerade
in den Zeiten von wachsender Globalisierung und Supranationalisierung das
Wissen und die Gewissheit um die eigene Heimat geben. Nur wer sich in diesem
Sinne wirklich und gesichert „zu Hause” fühlt, der ist auch im Stande, sich den
neuen, von außen hereinströmenden Herausforderungen und Veränderungen in ebenso
freiheitlichem wie tolerantem Selbstverständnis zu stellen.“ BM a.D. Rupert Scholz, veröffentlicht in "Das Bremer Tabak-Collegium, Jahresabschluß-Collegium am 9. Dezember 2010 im Rathaus zu Bremen"
In dieser Rede vor einem Kreis
von Verantwortungsträgern des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft umreißt
Prof. Scholz als Zielstellung einige der Rahmenbedingungen, die Bürger unseres
Landes für die Gestaltung ihres Lebensraums Deutschland gesichert sehen
möchten. Mit Recht stellt er den Begriff der Subsidiarität (Duden: (Politik, Soziologie) gesellschaftspolitisches Prinzip, nach dem
übergeordnete gesellschaftliche Einheiten (besonders der Staat) nur solche
Aufgaben an sich ziehen dürfen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten
(besonders die Familie) nicht in der Lage sind) in den Mittelpunkt
seiner Ausführungen, dessen Inhalt unser gesamtgesellschaftliches Leben
durchziehen sollte. Die Realität scheint eine andere zu sein, der erstrebenswerte
Zustand, wie er im letzten Satz beschrieben wird, scheint nicht eingetreten. Selbst
unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Charaktermerkmale unseres Volkes,
nämlich des Leidens und Nörgelns, macht sich zunehmend Distanz zur politischen
Führung des Landes, und noch mehr zur Brüsseler Administration der EU breit, Klagen
über tiefe und unvernünftige Eingriffe ins tägliche, persönliche Leben, vor
denen uns unsere Regierung eigentlich schützen sollte. Es überwiegt das Gefühl,
dass der Souverän, in der Demokratie, „der Bürger“, und seine Befindlichkeiten
und Überzeugungen keinen Spiegel im tatsächlichen politischen Geschehen finden.
Was immer rational nicht überzeugend scheint oder gar nicht erst erklärt wird,
erhält die Begründung „das ist politisch gewollt“. Damit wird nicht nur eine
Auseinandersetzung verhindert, sondern, unterschwellig, politischem Handeln die
Qualität des mit der Vernunft des Bürgers nicht mehr Nachvollziehbaren gegeben. Anlass genug, sich Gedanken über die Ursachen
zu machen. Zu häufig wird dem Bürger vorgehalten, dass im Zeitalter der Globalisierung keine wirklichen Handlungsalternativen bestehen. Ein wichtiger Aspekt soll deswegen die Betrachtung sein, ob der Druck äußerer Zwänge oder selbstverursachtes Fehlhandeln zu dem heutigen Zustand führten.
TEIL 1
Unser Staat ist kein Eremit
Wenn wir uns über den Zustand der Freiheit, dem möglichen Maß an Selbstbestimmung in unserer Gesellschaft ein Bild machen wollen, um daraus Schlüsse für unsere Politik zu ziehen, muss dazu zunächst mit einem Blick auf den äußeren Rahmen der Bestimmungs- und Einflussfaktoren auf deutsche Eigenständigkeit eine Klärung des tatsächlich möglichen Umfangs nationaler Handlungsfreiheit erfolgen.
Die Vereinten Nationen (VN)
Die Vereinten Nationen binden Staaten in ihrer Handlungsweise im Sinne eines völkerrechtlichen Vertrages oder eines Gesetztes lediglich durch Resolutionen des Sicherheitsrates. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat keine bindende Wirkung. Sie wurde durch regionale Erklärungen ergänzt bzw. modifiziert. Dies allein ist allerdings nicht unproblematisch. So beschloss Organisation für arabische Zusammenarbeit 1990 eine Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, welche keine freie Wahl der Religion, des Ehepartners, keine Gleichstellung von Mann und Frau enthält und alle Rechte unter Vorbehalt der Scharia hält. Die 2004 durch die Arabische Liga beschlossene Arabische Charta der Menschenrechte folgt eher dem UN-Ansatz, bekräftigt andererseits aber die Gültigkeit der Kairoer Erklärung. Ein universell gültiges Verständnis gibt es also nicht. Islamische Bürger in unserem Lande oder der EU leben in einem Wertesystem, das nicht nur durch religionstheoretische Auslegungsfragen bestimmt wird, sondern zusätzlich und konkurrenzierend durch eine Menschenrechtscharta, die nicht weniger Bedeutung besitzt als die des christlichen Abendlandes.
Die EU-Staaten gaben sich mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ebenfalls eine regionale Ergänzung, die mit Zustimmung der Mitglieder als Verweis in den Vertrag von Lissabon aufgenommen wurde. Über ihre Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof. Dieser hat z.B. einem in Deutschland lebenden Petenten, der aus Glaubensgründen seine Kinder nicht am Sexualunterricht und dem Sport teilnehmen ließ, eine klare Abfuhr erteilt. Er kontrolliert aber auch regierungsamtliches wie administratives Handeln. So moniert er die ewig langen Laufzeiten bis zu deutschen Gerichtsentscheiden als Menschenrechtsverletzungen.
Bewertung
Die VN mit ihren Instrumentarien und Gremien stellen keine wirkliche Bedrohung durch Einschränkung der Freiheit nationalen Handelns dar. Sie liefern aber in ihren Beschlüssen Messlatten zur Bewertung von Regierungshandeln. Lediglich die Resolutionen des Sicherheitsrates haben eine andere Wirkung, werden allerdings auch nur bei entsprechend gravierenden Verletzungen von Völker- und Menschenrechten beschlossen.
Die Europäische Union (EU)
Der menschenrechtliche Rahmen der EU-Charta allein lässt einer/ unserer nationalen Regierung ausreichend Spielraum für eine freiheitliche Aufgabenerfüllung, wenn auch unter einer zusätzlichen Kontrolle durch den EU-GH. Hinzu kommen selbstverursachte, politisch entschiedene Abgaben von Hoheitsrechten, also Entscheidungsfreiheit, wie durch die Verträge über die Europäische Union, einige mit Blick auf den Traum der Europäischen Vereinigung, einige mit Blick auf Entwicklungen im supranationalen Bezug, die unseren Lebensraum beeinflussen, ihre Ursprünge aber zum Teil eher im Ausland haben.
Die der EU
übertragenen Kompetenzen unterscheiden sich nach dem Grad des EU-eigenständigen
Handelns.
In Politikfeldern mit ausschließlicher Zuständigkeit
der EU dürfen die Nationen nur selbst tätig werden, wenn sie ausdrücklich dazu
ermächtigt werden. Zu diesen Zuständigkeiten gehören:
-
die Europäische Zollunion, zu Zeiten des EWR entstanden, die für die
gemeinsamen Außengrenzen die Ein- und Ausfuhrabgaben regelt. Dies wäre im Konsens der
EU-Staaten auch ohne eine EU-Administration möglich, wie es Norwegen,
Island und Liechtenstein vormachen.
- die Wettbewerbsregeln für den Europäischen Binnenmarkt. Sie gehören zum Gesamtkomplex der Wirtschaftspolitik, dessen vielfältige Komponenten auf alle drei Felder der Kompetenzverteilung zwischen Mitgliedstaaten und EU-Administration verteilt sind. Dies kann nicht ohne Konflikt bleiben, denn Änderungen in einem Bereich haben zum Teil schwer vorherbare Wechselwirkungen auf andere Bereiche. Dazu gehören die wirtschaftspolitischen Schwergewichte wie die Handels- und Währungspolitik (der EURO-Staaten), die allein in Zuständigkeiten der EU liegen. Allein die Einführung des EURO führte zu nahezu vollständiger nationaler Handlungsunfähigkeit, weil nicht nur währungspolitisches Handeln in EU-Hände gelegt wurde, sondern eigenes staatspolitisches Wohl von der Vernunft oder Unvernunft wirtschaftlichen Handelns der anderen EURO-Nationen abhängig gemacht wurde. Verschlimmert durch Europaträumereien wurde zur EURO-Krise regelrecht eingeladen, als z.B. Griechenland in den EURO-Raum aufgenommen wurde - nicht weil es finanzpolitisch stabil war, sondern wegen der europäischen Geschichte! In der Folge hat supranationale EU-Politik mehr Einfluss auf das nationale gesellschaftliche Leben als nationale Regierungen. Diese können die Auswirkungen von EU-Handeln im eigenen Zuständigkeitsbereich nur mildern. Der Vollständigkeit halber sei in diesem Gesamtthema noch die Fischereipolitik erwähnt, die bezüglich des Schutzes der Fischbestände ebenfalls exklusive Zuständigkeit besitzt, auch wenn die Entscheidungen im Europäischen Rat fallen.
Für Politikfelder geteilter Zuständigkeit können die Mitgliedstaaten eigene Gesetze erlassen: Dazu gehören wiederum Teile der Wirtschaftspolitik wie der Europäische Binnenmarkt, Felder der Sozialpolitik, wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft und Fischerei (als Industriezweig), Umweltpolitik, Verbraucherschutz, Verkehrspolitik, Transeuropäischen Netze, Energiepolitik, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Teile des Gesundheitsschutzes, Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitik, Entwicklungspolitik.
Für Politikfelder mit unterstützender Zuständigkeit kann die EU lediglich Maßnahmen der Mitglied-staaten ergänzen. Das sind Gesundheitsschutz, Industriepolitik, Kulturpolitik, Tourismus, Bildungs- und Jugendpolitik, Sport und Katastrophenschutz. Die Mitgliedsnationen behalten hier zwar ihre volle Handlungsfreiheit, aber über kaum mehr Politikfelder als die in der Zuständigkeit der Länder der Bundesrepublik.
Neben diesen Arten von Zuständigkeiten gibt es einige Bereiche, in denen
die EU besondere Formen von Kompetenzen besitzt. Dies gilt zum einen für die Wirtschafts-,
Beschäftigungs- und die Sozialpolitik, wo die EU koordinierend tätig werden und
teilweise verbindliche Leitlinien festlegen kann. Zum anderen kann die EU im
Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) tätig werden, wobei
die Mitgliedstaaten mit ihr „im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen
Solidarität“ zusammenarbeiten, ohne dass die Verträge eine klare
Kompetenzabgrenzung vornehmen. Dazu gehört der Komplex der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, entstanden als ein Nachfolger Westeuropäischen Union (WEU).
Dies in unterschiedlichem Maße abgegebenen Hoheitsrechte kann ein Staat nur noch mit Zustimmung anderer Nationen zurückholen. Er ist nicht mehr souverän. Seine Souveränität kann er nur durch den Austritt aus der EU wiederherstellen. Beides sind, insbesondere für die Gründungsstaaten der EU, fast nur noch theoretische Möglichkeiten.
Bei allen Maßnahmen der EU gelten außerdem die „Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit“. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität sollen politische Entscheidungen nach Möglichkeit auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden, also auf die nationalen, regionalen bzw. lokalen politischen Beschlussorgane der EU-Mitgliedstaaten. Die Europäische Union soll deshalb nur dann tätig werden, wenn untere Entscheidungsebenen nicht in der Lage sind, Probleme selbstständig in angemessener Form zu lösen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besagt, dass eine Maßnahme der EU nicht weiter reichen darf, als für die in den Verträgen formulierten Ziele erforderlich ist.
Bewertung
Zum EURO muss man kaum noch etwas sagen. Wieder einmal: gut gemeint und schlecht gemacht! Die Behauptung, Deutschland würde am meisten von dieser Währung profitieren, wurde noch nie, mit Zahlen unterlegt, bewiesen. Die durchaus auftretenden Schwankungen in der alten EWS, konnten durch eine zu starke DM durchaus zu Exportnachteilen führen, aber im umgekehrten Fall auch zu Vorteilen. Die für eine Industrienation wichtigen Rohstoffe werden in Dollar gehandelt und haben auf die Produktpreise gehörigen Einfluss. Dieser Faktor bleibt. Rechnet man zu dem Verlust an Souveränität die immensen Kosten für diese Währung im nationalen Haushalt, an denen noch unsere Enkel und Urenkel knabbern werden, dürfte ein Beweis der Vernunft dieser Währung schwer fallen. Zu diesen Kosten gehören nicht nur die immensen Belastungen aus dem Rettungsschirm, sondern ebenso die zur Finanzierung der Brüsseler Administration, der EZB und eines umfangreichen Dienstreisetourismus.
Zum Scheitern verurteilt scheint die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Mit Frau Ashton sollte die EU „ein Gesicht“ bekommen, um im internationalen Konzert der Staaten eine größere Rolle spielen zu können. Es wird allerdings überdeutlich, dass das allein nicht reicht, solange nicht dahinter eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten steht. Dazu ist die Bandbreite an unterschiedlichen kulturellen und geschichtlichen Hintergründen, die staatliches politisches Handeln beeinflusst, jedoch zu hoch. Selbst in der kleinen Bundesrepublik beeinflussen nur 45 Jahre unterschiedlicher Entwicklung in den östlichen und westlichen Bundesländern die Grundpositionen zu z.B. außenpolitischen Fragen. Dies gilt erst recht für die europäischen Nationen, von denen zum Teil einige noch über überseeische Territorien verfügen und allein deswegen eine andere Weltsicht haben als etwa die stark kontinental geprägte Bundesrepublik.
Noch stärker ist der Dissens in der gemeinsamen Verteidigungspolitik (ESVP). Für die alten Mitgliedstaaten, die alle NATO-Mitglieder waren, ergab sich nie die Notwendigkeit einer eigenen EU-Struktur. Allein Frankreich, das zu Zeiten De Gaulles die NATO-Kommandostruktur verlassen hatte, drang beständig auf eine EU-eigene Kommandostruktur. Die anderen Mitglieder verwiesen immer darauf, dass die Einrichtungen der NATO den Mitgliedernationen gehören und auch für reine EU-Operationen zu nutzen seien. Allein aus Kostengründen sei eine parallele militärische EU-Struktur abzulehnen. Jahrzehnte französischen Drängens führten trotzdem über den Aufbau einer Planungsabteilung, dann der European Defence Agency zur Schaffung eigener Führungseinrichtungen, die allerdings auf nationale Einrichtungen zurückgriffen. So hält Deutschland ein Operational HQ beim Einsatzführungskommando in Potsdam vor und ein verlegbares Field HQ in Ulm. Beide kosten Personal und Infrastruktur. In diesem Zusammenhang ist die Gründung der deutsch-französischen Brigade ein besonderes Thema. Beschlossen durch Kohl und Mitterand sollte 1988 durch die Aufstellung eines gemeinsamen Großverbandes ein sichtbares Zeichen der bilateralen Freundschaft, aber auch der Hoffnung auf die Entwicklung europäischer Streitkräfte, Ausdruck verliehen werden. Damit wurden alle militärischen Grundsätze für multinationale Operationen verletzt, nach denen eine Durchmischung auf dieser Ebene und darunter eher hinderlich bis im Einsatz gefährlich ist. Sprachbarrieren, unterschiedliche Ausrüstungen, die sich an den Erfordernissen der nationalen Streitkräfte zu orientieren haben, und logistische Probleme sprachen dagegen. Durch die Politik wurde immer die Frage nach gemeinsamen Interessen und Zielen zur Seite geschoben und damit die Befürchtung, dass französisch gewollte Einsätze nicht deutschem Regierungs- und Parlamentswillen entsprechen könnten. So ist in den vergangenen mehr als 20 Jahren die französische Kritik nicht verstummt, dass die französischen Streitkräfte viele Ressourcen für einen Verband binden, der tatsächlich kaum zum Einsatz kommt. Heute stehen wir erneut vor dem Problem. Deutschland hat sich geweigert, Kosten des Einsatzes französischer Truppen in den Krisenregionen Zentralafrikas zu übernehmen. Darauf erpresst Präsident Holland unser Land mit dem Verlangen des Einsatzes der gemeinsamen Brigade. Die deutsche Regierung beginnt schon einzuknicken und Frau von der Leyen bereitet die Öffentlichkeit auf die Übernahme von sanitätsdienstlicher und transportfliegerischer Unterstützung vor. So gerät der über Jahrzehnte geltende Grundsatz, dass wir uns nicht die postkolonialen Erblasten anderer Mitgliedstaaten einbinden lassen wollen, ins Wanken.
Die in den Verträgen festgeschriebenen Prinzipien „Subsidiarität“ und „Verhältnismäßigkeit“ sollen verhindern, dass die Mitgliedstaaten mehr als erforderlich aus Brüssel bevormundet und entmachtet werden. Ohne es im Einzelnen belegen zu wollen, werden in unserem nationalen Handeln mittlerweile über 80% der Gesetze durch die EU verursacht oder wesentlich bestimmt. Aus den wenigen Politikfeldern in alleiniger Verantwortung der EU, aus denen allein die „Handels- und Währungspolitik der EURO-Staaten“ wirklich bedeutend ist, scheint dieser hohe Regelungseinfluss auf die Mitgliedstaaten nicht ableitbar, ist eher wahrscheinlich in den anderen Politikfeldern begründet, in denen die Nationen das Wort haben sollten. Entweder funktioniert das Subsidiaritätsprinzip nicht oder unser Parlament übt seine Kontrollfunktion nur unzureichend aus. Es lässt sich auch nicht ausschließen, dass man sich bei unangenehmen Themen gern hinter der EU versteckt. Allein die Einführung von Energiesparlampen mag als ein Beispiel dienen, an dem der Bürger unsinnige, zentrale Regelungswut festmacht. Tatsächlich gehört die Maßnahme in die geteilte Zuständigkeit und unterliegt damit auch nationaler Verantwortung. Ähnlich verhält es sich mit der Vorschrift zur Installation von Rauchmeldern in Privathäusern. Wenn das deutsche Parlament und regierungsamtliches Handeln im Vorhinein gewollt hätten, wäre es zu diesen Regelungen nicht gekommen.
Wenn die in alleiniger Zuständigkeit unserer Regierung verbleibenden wenigen Themen in hohem Maße Deckungsgleichheit mit der Länderhoheit aufweisen, entsteht das nächste Dilemma. Entweder die Bundesregierung enthält sich und wirft damit die Frage nach ihrer vollen Existenzberechtigung auf, oder sie mischt sich in Länderangelegenheiten, entwickelt sich also zum Zentralstaat.
Summa sumarum, erscheint die Verantwortungsteilung zwischen der EU-Ebene
einerseits, den nationalen Regierungen und Parlamenten andererseits, milde ausgedrückt, wenig geglückt. Nationales
Handeln wird vereitelt oder immer mehr eingeengt und der Bürger fühlt sich zunehmend durch
Brüsseler Beschlüsse gegeißelt. Der Verweis auf globale Entwicklungen zieht in
den wenigsten Fällen, ist nur ein gern genutztes Argument um
„Alternativlosigkeit“ und „Machtlosigkeit“ zu signalisieren. Wobei insbesondere
das letzte stimmt, aber selbst verschuldet ist. Wie beim EURO und der ESVP, der deutsch-französischen Brigade hat europaträumerisches politisches Handeln
mehr Reibungsflächen als Gemeinsamkeiten erzeugt. Am Ende geben immer wir Deutschen
nach, weil wir die besseren Europäer sein wollen und wir uns mit der Umsetzung
nationaler Interessen schwer tun. Mehr Achtung oder gar Freundschaft wird uns
dafür aber nicht entgegengebracht. Im Gegenteil.